Voraussetzungen

Für fast alle beruflichen Tätigkeiten als Pilot wird eine gewerbliche Lizenz benötigt.

Diese ist:

  • CPL (Commercial Pilot Licence), die Berufspilotenlizenz
  • ATPL (Airline Transport Pilot Licence), die Verkehrspilotenlizenz

Für beide Lizenzen sind die folgenden Voraussetzungen notwendig:

  • Ein Medical Class 1, die fliegerärztliche Tauglichkeit Klasse 1
  • Grundkenntnisse in Mathematik, Englisch und Physik
  • Eine Zuverlässigkeitsprüfung, die ZÜP
  • Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg 

Wie und wo sie diese Unterlagen erhalten, finden sie in unserem FMG-Heft, das Sie sich hier zusenden lassen können.  

Um die ATPL zu erhalten, benötigen Sie eine bestimmte Anzahl Flugstunden in einem Mehrmanncockpit. Daher bekommen Sie immer zunächst eine CPL ausgestellt.  

Die CPL ermöglicht Ihnen gewerblich zu fliegen, beinhaltet aber kein IR (Instrument Rating), die Instrumentenflugberechtigung. Wenn diese zusätzlich erworben wurde, erhalten Sie eine CPL/IR.

Die CPL/IR ermöglicht gewerblich auch nach Instrumentenflugregeln, also bei schlechtem Wetter, zu fliegen, aber noch nicht auf MEP (Multi-Engine-Piston), den zweimotorigen Flugzeugen. Wenn Sie das MEP erworben haben, erhalten Sie eine CPL/IR mit CR (Class Rating) der Klassenberechtigung MEP.

CPL/IR mit MEP ist aber zunächst auf Flugzeuge, die auch mit einem Piloten geflogen werden können, beschränkt. Ein TR (Type Rating) für eine Boeing oder einen Airbus können Sie hiermit noch nicht machen. Dazu fehlen Ihnen der ATPL-Theoriekredit (theoretische Kenntnisse), das MCC (Multi Crew Cockpit) und die praktische Ausbildung für ein Mehrmanncockpit. Dann haben sie die:  

  • CPL/IR mit MEP, ATPL-Theoriekredit und MCC, auch „frozen ATPL“ genannt

Wenn Sie diese Teile alle schrittweise erlangen, spricht man von modularer Ausbildung. In einem durchgehenden Ausbildungslehrgang von „integrierter, durchgehender Ausbildung ab initio“ (von Anfang an) – der höchsten Ausbildungsform, den nur wenige Flugschulen – wir gehören dazu - überhaupt ausbilden dürfen.

Mit dem „frozen ATPL“ verlassen sie die Flugschule und dürfen als FO (First Officer), also als Copilot ein TR (Type Rating) für eine Boeing oder einen Airbus erwerben. Nach 1500 Flugstunden stellen sie den Antrag auf die:

  • ATPL – die Verkehrspilotenlizenz

Die ATPL ist Voraussetzung, um als Kapitän auf großen Verkehrsflugzeugen tätig sein zu können. Da aber alle Absolventen die Flugschule mit der CPL verlassen, sprechen wir hier immer von „Berufspilotenausbildung“, auch wenn der ATPL das zukünftige Ziel ist.