Nacht-/Instrumentenflug

Allgemeines

Die konsequente Fortsetzung bzw. Ergänzung für den Privatpiloten ist der Nacht- und der Instrumentenflug. Die Nachtflugberechtigung kann mit fünf zusätzlichen Flugstunden sogar schon im Rahmen der PPL-Ausbildung und ohne Prüfung erworben werden. Für den Instrumentenflug, von dem es 2 unterschiedliche Berechtigungen gibt, muss zunächst etwas Flugerfahrung nach dem PPL gesammelt werden. Zudem ist eine theoretische und praktische Ausbildung notwendig, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Die theoretische Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung

Die theoretische Ausbildung kann im Umfang von

  • 80 Stunden Frontalunterricht oder
  • einem Fernkurs und 8 Stunden Seminar (ein Wochenende)
absolviert werden. Sie ist für beide Ausbildungen identisch und kann gegenseitig angerechnet werden. Im Falle des Fernkurses ist es wichtig, dass
  • der Teilnehmer vor Beginn des Fernkurses von der Flugschule mit allen Unterlagen als Schüler gemeldet wird und
  • der Fernkurs vor der Teilnahme am Seminar abgeschlossen wurde.

Weitere wichtige Details über den Ablauf der Ausbildung findet man im FMG-HEFT für die Privatpiloten- und Instrumentenflugausbildung, das Sie sich kostenlos zusenden lassen können. Gerne beraten wir Sie auch persönlich vor Ort oder telefonisch, bis alle Fragen geklärt sind.

Voraussetzungen CB IR Competency Based Instrument Rating – die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung

Für den Beginn der CB IR-Berechtigung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
  • Die Privatpilotenlizenz
  • 50 Flugstunden Überlandflugzeit
  • Ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
Bis zum Abschluss der Ausbildung werden benötigt:
  • Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (AZF) (bis zur theoretischen Prüfung)
  • Die englische Sprachkompetenz ICAO Level 4
Nicht notwendig ist die Nachtflugberechtigung (NFB), allerdings sind dann die Instrumentenflüge auf Flüge am Tage beschränkt.

Praktische Ausbildung CB IR

Die praktische Ausbildung für das CB IR umfasst: 

  • 40 Flugstunden auf einem Flugzeug nach Instrumentenflugregeln oder
20 Flugstunden auf einem Flugzeug und 20 Flugstunden auf einem Simulator (FNPT 2)
Von diesen Flugstunden können max. 30 Stunden außerhalb der ATO erworben werden, dann ist jedoch eine Aufnahmebeurteilung im Rahmen eines ca. 1-2 stündigen Fluges durch die ATO notwendig, nach der beurteilt wird, ob die Flugstunden in vollem Umfang angerechnet werden können.

Umfang der CB IR-Berechtigung

Mit der Instrumentenflugberechtigung sind Flüge nach IFR bis zu einer Entscheidungshöhe von 200ft weltweit zulässig. Es ist eine vollständige IR-Berechtigung und somit auch für eine modulare Ausbildung zum CPL/IR als Modul einsetzbar.

Die Erweiterung von EIR auf CB IR
Wenn sie ihre EIR Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie bis zu 15 zusätzliche Flugstunden als verantwortlicher Pilot nach Instrumentenflugregeln sammeln. Diese Stunden können Sie in Verbindung mit ihrer EIR Ausbildung in eine Erweiterung auf CB IR einbringen. Dazu müssen Sie jedoch vorher eine „Aufnahmebeurteilung“ fliegen, nach der die Flugschule die Anzahl der Flugstunden für die Erweiterung festlegt. Diese müssen mindestens zehn Flugstunden nach Instrumentenflugregeln auf einem Flugzeug der ATO umfassen. Danach können Sie eine erneute Instrumentenflugprüfung ablegen und erhalten ihr CB IR. Ihre theoretische Ausbildung wird hierauf voll anerkannt.